Allgemeine Geschäftsbedingungen von ant-concepts für Aufträge zu Medienproduktion, Filmproduktionen und journalistische oder allgemein kreative Arbeiten.
Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und ant-concepts. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.
1. LEISTUNGSERBRINGUNG
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. ant-concepts kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
2. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ant-concepts bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die ant-concepts und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber ant-concepts und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist ant-concepts ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.
3. KOSTEN
Die von ant-concepts im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben.
Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet ant-concepts den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands.
Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist ant-concepts berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM). Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren)Lizenzkosten für z.B. Fotos.
4. LIEFERZEITEN, TERMINE UND ABNAHME
Alle von ant-concepts angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von ant-concepts ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. ant-concepts bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet ant-concepts auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens ant-concepts unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. ant-concepts teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.
Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Hat der Auftraggeber nach der Abnahme noch Änderungswünsche wird ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Ein Abzug von Skonto wird nicht gestattet. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei ant-concepts bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.
7. BEENDIGUNG DER ZUSAMMENARBEIT
Der Vertrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung gelten folgende Bedingungen:
Bei Absagen von Buchungen führt eine Stornierung bis 7 Werktage vor Auftragsbeginn zu einer Verpflichtung zur Zahlung einer Stornopauschale in Höhe von 60% des vereinbarten Auftragswertes, bis 96 Stunden vor Auftragsbeginn fällt eine Stornopauschale von 100% der vereinbarten Vergütung an. Bei sowohl ein- als auch mehrtägigen Aufträgen sind dem Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Auftrags verursachte Kosten gegen Rechnungslegung zu erstatten. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen auch von ant-concepts gekündigt werden, sofern dem Auftraggeber in dem Sinne keine Nachteile entstehen, als dass die Durchführung der Produktion dadurch nicht gefährdet wird.
7.2
Für Auftragsvolumina von mehr als 10 Tagen ist mit Vertragsabschluss eine gesonderte Regelung zu treffen, die den Auftragnehmer gegenüber Punkt 7.1 nicht benachteiligt. Sofern die Parteien hiervon absehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3
Das Risiko des Ausfalls oder des Abbruchs der Produktion trägt der Auftraggeber, sofern nicht der Auftragnehmer den Ausfall oder Abbruch zu vertreten hat. Ausfall oder Abbruch der Produktion berühren den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht. Eine ggf. erforderliche Verschiebung der Produktion gilt als Ausfall in diesem Sinne, die Nachholung der Produktion ist ein neuer Auftrag.
Der Auftraggeber tritt sämtliche Ansprüche, die ihm aus einem Versicherungsvertrag (gegen die hier aufgeführten Risiken) im Rahmen der beauftragten Produktion zustehen, an den Auftragnehmer ab, sollte es bei einem Abbruch
8. LIEFERANTENVEREINBARUNGEN
Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen nach Wahl von ant-concepts innerhalb von 14 Kalendertagen, gerechnet ab Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
9. URHEBER-, NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE
Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von ant-concepts erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von ant-concepts (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu. Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücke, wird der Auftraggeber von ant-concepts über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt ant-concepts insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei. Von ant-concepts gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch ant-concepts gestattet.
GEWÄHRLEISTUNG, VERSICHERUNG UND VERTRAULICHKEIT
10. Gewährleistung Der Auftraggeber hat ant-concepts auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von ant-concepts richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.
11. Versicherung Der Auftraggeber hat für alle an ant-concepts übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch ant-concepts erfolgt nicht.
12. Vertraulichkeit Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.
13. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
ant-concepts ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. ant-concepts hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.
13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers.
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